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Vereine
1) Auf Dauer angelegte Verbindung 2) mehrerer 3) natürlicher oder juristischer Personen 4) zur Erreichung eines gemeinsamen
Zwecks, 5) die körperschaftlich organisiert ist, 6) einen Gesamtnamen führt und 7) auf wechselnden Mitgliederbestand angelegt ist.Unterscheidung zwischen
ideellen, d. h. nichtwirtschaftlichen (§ 21) u. wirtschaftlichen (§ 22) Vereinen.
Zwecks, 5) die körperschaftlich organisiert ist, 6) einen Gesamtnamen führt und 7) auf wechselnden Mitgliederbestand angelegt ist.Unterscheidung zwischen
ideellen, d. h. nichtwirtschaftlichen (§ 21) u. wirtschaftlichen (§ 22) Vereinen.
Flashcard info:
Author: gedankensalat
Main topic: Jura
Topic: BGB
School / Univ.: Potsdam
Published: 01.01.2010