This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
29
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, Rechtsgeschäfte vorzunehmen.Volle Geschäftsfähigkeit tritt mit Erreichen des 18. Lebensjahres ein. Vor Erreichen
der Volljährigkeit besteht entweder eine beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106) oder eine Geschäftsunfähigkeit (§ 104).
der Volljährigkeit besteht entweder eine beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106) oder eine Geschäftsunfähigkeit (§ 104).
Flashcard info:
Author: gedankensalat
Main topic: Jura
Topic: BGB
School / Univ.: Potsdam
Published: 01.01.2010