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Spezialprävention
Bei der Spezialprävention geht es um die Vorsorge vor weiteren Straftaten, und zwar in Bezug aufb den einzelnen Täter.
Dieser soll durch die Spezialprävention zu legalem Verhalten veranlasst werden. Ein wichtiger Vertreter dieser Richtung war Franz v. Liszt, der die Spezialprävention in zwei Bereichen aufgliederte:
1. Die Abschreckung des einzelnen Täters (negative Spezialprävention),
2. die Besserung des Täters (positive Spezialprävention)
Dieser soll durch die Spezialprävention zu legalem Verhalten veranlasst werden. Ein wichtiger Vertreter dieser Richtung war Franz v. Liszt, der die Spezialprävention in zwei Bereichen aufgliederte:
1. Die Abschreckung des einzelnen Täters (negative Spezialprävention),
2. die Besserung des Täters (positive Spezialprävention)