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Was bedeuten die Begriffe „Kulturhoheit“ und „Kulturautonomie“ der Länder?
Unter Kulturhoheit/Kulturautonomie der Länder versteht man die Entscheidungs- und Gesetzgebungsgewalt, sowie die Verwaltungskompetenz in allen kulturpolitischen Fragen insbesondere Schule und Hochschule.
Beide Begriffe sind synonym verwendbar.
Artikel 30 GG und Artikel 70 GG legen die Kulturhoheit/Kulturautonomie der Länder fest.
Beide Begriffe sind synonym verwendbar.
Artikel 30 GG und Artikel 70 GG legen die Kulturhoheit/Kulturautonomie der Länder fest.
Flashcard info:
Author: Zechem
Main topic: Bildungswissenschaften
Topic: Einführung
School / Univ.: FernUniversität Hagen
City: Hagen
Published: 09.04.2010