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Kommunalrecht: Grundlagen
Was besagt die Selbstverwaltungsgarantie im Rahmen von Art. 28 II 1 GG?
Was ist unter Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen des Art. 28 II 1 GG zu verstehen?
Was wird im Rahmen der Selbstverwaltungsgarantie aus der Formulierung "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" bzgl. der Zuständigkeit der Gemeinden geschlossen?
Welches Recht gibt die Eigenverantwortlichkeit den Gemeinden?
Was besagt die Selbstverwaltungsgarantie im Rahmen von Art. 28 II 1 GG?
Was ist unter Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen des Art. 28 II 1 GG zu verstehen?
Was wird im Rahmen der Selbstverwaltungsgarantie aus der Formulierung "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" bzgl. der Zuständigkeit der Gemeinden geschlossen?
Welches Recht gibt die Eigenverantwortlichkeit den Gemeinden?
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft werden im Rahmen der von den Gmeinden eigenverantwortlich wahrgenommen.
Kernbestand: Planungs-, Organisations-, Personal-, Steuer-, Rechtsetzungs- und Finanzhoheit und Aufgaben der örtlichen Angelegenheit. (P) Bestimmung des Kernbereichs - "Rastede" Entscheidung.
Örtliche Gemeinschaft: Die gemeinsamen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln und für die Gemeinde charakteristisch sind.
Beispiele: (+) bei Daseinsvorsorgen, Stadtpartnerschaften, Planungshoheit; (-) bei Straßenverkehrsreglung, Verteidigungspolitik
Allzuständigkeit/ Universlität: Gemeinden sind für Angelgenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Ausnahme: Befungis ist gesetzlich eine anderen zugewiesen.
Aufgabenfindungrecht: Gestaltungs-, Ermessens- und Weisungsfreit der Aufgabenerledigung .
Kernbestand: Planungs-, Organisations-, Personal-, Steuer-, Rechtsetzungs- und Finanzhoheit und Aufgaben der örtlichen Angelegenheit. (P) Bestimmung des Kernbereichs - "Rastede" Entscheidung.
Örtliche Gemeinschaft: Die gemeinsamen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln und für die Gemeinde charakteristisch sind.
Beispiele: (+) bei Daseinsvorsorgen, Stadtpartnerschaften, Planungshoheit; (-) bei Straßenverkehrsreglung, Verteidigungspolitik
Allzuständigkeit/ Universlität: Gemeinden sind für Angelgenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Ausnahme: Befungis ist gesetzlich eine anderen zugewiesen.
Aufgabenfindungrecht: Gestaltungs-, Ermessens- und Weisungsfreit der Aufgabenerledigung .
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Grundlagen
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