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Vollbesitz <-> Teilbesitz
Vollbesitz: Besitzer der ganzer Sache
Teilbesitz: Besitzer an einem abgesonderten Teil der Sache, soweit gesonderte Herrschaft an Sachteilen oder (auch an) wesentlichen Bestandteilen neben der Herrschaft einer anderen Person möglich ist.
Teilbesitz: Besitzer an einem abgesonderten Teil der Sache, soweit gesonderte Herrschaft an Sachteilen oder (auch an) wesentlichen Bestandteilen neben der Herrschaft einer anderen Person möglich ist.
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010