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Wo sind Irrtümer bzg. Rechtfertigungsgrund bei §§ 823 ff BGB zu prüfen?
Unterschied zu StrafR:
Vorsatz bezieht sich im Zivilrecht auch auf die Rechtswidrigkeit.
Irrtum daher immer im Subjektiven Tatbestand zu Prüfen!
Vorsatz bezieht sich im Zivilrecht auch auf die Rechtswidrigkeit.
Irrtum daher immer im Subjektiven Tatbestand zu Prüfen!
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Privatrecht
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010