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Welche Personen sind handelsrechtlich zur jährlichen Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet, und auf welchen gesetzlichen Vorschriften beruht diese Pflicht?
• Jeder Kaufmann ist gem. § 242 I, II HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet.
• Aufstellung von Bilanz und GuV
• Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften müssen zusätzlich Anhang (§ 264 I HGB) und Lagebericht (§ 289 HGB) erstellen
• Lagebericht ist jedoch nicht Bestandteil des Jahresabschlusses • Aufstellung zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Ende eines
Geschäftsjahres
• Aufstellung von Bilanz und GuV
• Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften müssen zusätzlich Anhang (§ 264 I HGB) und Lagebericht (§ 289 HGB) erstellen
• Lagebericht ist jedoch nicht Bestandteil des Jahresabschlusses • Aufstellung zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Ende eines
Geschäftsjahres