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3.) Man kann die Ziele der Scharia unter verschiedenen Aspekten einteilen:
Erläutere diese
Erläutere diese
1.a. Grundsätzliche Ziele einer Gesetzgebung, die von allen Menschen mit gesundem Verstand anerkannt werden.
Bsp: Das eine Gesetzgebung gerecht sein muss.
b. Erfahrungsziele (Ziele einer Gesetzgebung, die als Reaktion auf Erfahrungswerte einer Gruppe von Menschen entstanden sind).
Bsp: Dass ein Straftäter bestraft werden muss. Würde niemand jemals eine Straftat begangen haben, wäre ein solches Ziel innerhalb einer Gesetzgebung nicht nötig.
2.a.) allgemeine Ziele der Sharia:
Randbedingungen , die alle speziellen Bestimmungen begleiten.
Bsp: das Ziel der Erleichterung für die Menschen.Allah sagt:
„Allah möchte es für euch leicht machen und Er möchte es nicht für euch schwer machen.“ (2:185)
b.) spezielle Ziele der Sharia: Handlungsanweisungen, die für eingeschränkte Situationen gelten.z.B. Im Bereich des Familienrechts, Handelsrechts usw.
Die durch die Umsetzung der Bestimmungen in den einzelnen Bereichen des isl. Rechts erreicht werden sollen.
Bsp: Das eine Gesetzgebung gerecht sein muss.
b. Erfahrungsziele (Ziele einer Gesetzgebung, die als Reaktion auf Erfahrungswerte einer Gruppe von Menschen entstanden sind).
Bsp: Dass ein Straftäter bestraft werden muss. Würde niemand jemals eine Straftat begangen haben, wäre ein solches Ziel innerhalb einer Gesetzgebung nicht nötig.
2.a.) allgemeine Ziele der Sharia:
Randbedingungen , die alle speziellen Bestimmungen begleiten.
Bsp: das Ziel der Erleichterung für die Menschen.Allah sagt:
„Allah möchte es für euch leicht machen und Er möchte es nicht für euch schwer machen.“ (2:185)
b.) spezielle Ziele der Sharia: Handlungsanweisungen, die für eingeschränkte Situationen gelten.z.B. Im Bereich des Familienrechts, Handelsrechts usw.
Die durch die Umsetzung der Bestimmungen in den einzelnen Bereichen des isl. Rechts erreicht werden sollen.
Flashcard info:
Author: CoboCards-User
Main topic: Usul al Fiqh
Topic: Teil 2 & 3
School / Univ.: Dafk
Published: 21.08.2017