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Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) :
Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein
die ordentliche Kündigung :

- bei Verhaltensbedingten Kündigungen muss der Arbeitnehmer vor der
Kündigung mehrfach abgemahnt worden sein diesen Abmahnungen muss vom
Betriebsrat zu gestimmt werden da sie die Vorstufe zur Kündigung sind
- bei Betriebsbedingten Kündigungen sind an soziale Auswahlkriterien gebunden
Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand, Anzahl der zu
versorgenden Kinder

- es sind zudem auch noch Kündigungsfristen einzuhalten sie liegt allgemein bei
4 Wochen verlängern sich aber mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit
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Author: CoboCards-User
Main topic: Mitarbeiterführung
Topic: Mitarbeiterführung
Published: 08.10.2014

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