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VHM v Abschleppungen
- im Zweifel rewi wenn erkennbare Beseitigung durch den Störer erfolgt
- wenn d Abschleppen Beseitigung nur um einige Minuten verringert wird
- auch dann wenn Störer sich zunächst einer Anordnung rechtswidrig widersetzt
- VHM (+) wenn offensichtlich eine Gefahr f die Ordnung/Sicherheit hinreichend wahrscheinlich ist
Bruch mit BVerfG: "Prävention + Sanktion ggü Verkehrssündern im Interesse d Bewahrung v öff Parkplätzen und Verkehrssicherheit
Arg OVG: Abschleppen /= Sanktion sondern nur Gefahrenabwehr; Sanktionen können durch OWiG gewahrt werden
- wenn d Abschleppen Beseitigung nur um einige Minuten verringert wird
- auch dann wenn Störer sich zunächst einer Anordnung rechtswidrig widersetzt
- VHM (+) wenn offensichtlich eine Gefahr f die Ordnung/Sicherheit hinreichend wahrscheinlich ist
Bruch mit BVerfG: "Prävention + Sanktion ggü Verkehrssündern im Interesse d Bewahrung v öff Parkplätzen und Verkehrssicherheit
Arg OVG: Abschleppen /= Sanktion sondern nur Gefahrenabwehr; Sanktionen können durch OWiG gewahrt werden
Tags: Polizeirecht, Rechtssprechung
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