This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
23
Art. 2 Handlungsfreiheit
Jedes Tun und Lassen nach eigenem Willen ohne staatlichen Zwang.
- grds. subsidiär zu anderen Freiheitsrechten
- wenn bereits anderes Freiheitsrecht angesprochen (z.B. Berufsfreiheit), tritt Art. 2 GG dahinter zurück
- grds. subsidiär zu anderen Freiheitsrechten
- wenn bereits anderes Freiheitsrecht angesprochen (z.B. Berufsfreiheit), tritt Art. 2 GG dahinter zurück