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Was versteht man unter dem Anordnungsgrund?
Der Anordnungsgrund ist die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung. Dem Antragsteller muss es unzumutbar sein, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten.
Flashcard info:
Author: StanleyKubrick
Main topic: Jura
Topic: alle Lerngebiete
Published: 15.05.2010