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Wann giltet das Erbringerortprinzip?
Dienstleistungen die typischerweise unimettelbar gegenüber anwesenden nat. Personen erbracht werden. Auch wenn sie ausnahmsweise aus der Ferne erbracht werden
z.B.
Heilbehandlungen, Therapien, Pflegeleistungen, Ehe- und Famielenberatung etc.)
DL von Reisebüros
z.B.
Heilbehandlungen, Therapien, Pflegeleistungen, Ehe- und Famielenberatung etc.)
DL von Reisebüros