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Welche Lärmexposition ist laut Arbeitsstättenverordnung zulässig?
-> überwiegend geistiger Arbeit: < 55 db(A)
-> einfache oder überwiegend
mechanisierte Bürotätigkeiten
und vergleichbaren Tätigkeiten: < 70 db(A
-> sonstige Tätigkeiten: < 85 db(A)*
* In Sonderfällen Erhöhung bis max. 90db(A) zulässig
-> einfache oder überwiegend
mechanisierte Bürotätigkeiten
und vergleichbaren Tätigkeiten: < 70 db(A
-> sonstige Tätigkeiten: < 85 db(A)*
* In Sonderfällen Erhöhung bis max. 90db(A) zulässig