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genereller Drittschutz im BauGB
30 I BauGB iVm BauNVO; 34 II BauGB iVm BauNVO (Gebietserhaltungsanspruch)
- drittschützend unabhängig vom individuellen Grad der Betroffenheit soweit auch Nachbar im B-Plan ist
- gibt unmittelbare Klagebefugnis soweit im gleichen B-Plan
+ Betroffene bilden eine Schicksalsgemeinschaft
+ Klagevereinfachung mit dem Ziel der Gebietserhaltung (vgl. BauNVO)
nur für Nachbarn im gleichen B-Plan
- drittschützend unabhängig vom individuellen Grad der Betroffenheit soweit auch Nachbar im B-Plan ist
- gibt unmittelbare Klagebefugnis soweit im gleichen B-Plan
+ Betroffene bilden eine Schicksalsgemeinschaft
+ Klagevereinfachung mit dem Ziel der Gebietserhaltung (vgl. BauNVO)
nur für Nachbarn im gleichen B-Plan
Tags: Baurecht, Nachbarschutz
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