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All main topics / Usul al Fiqh / Teil 2 & 3 / Usul al Fiqh 2&3
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„Gewohnheitsrecht gilt, solange keine anderen Schariaregeln verletzt werden“
1.) Erläutere dieses Grundprinzip:
„Die Sitten und Gebräuche haben im Sinne des isl. Rechts insofern rechtliche Gültigkeit, dass die isl. Bestimmungen hierdurch festgelegt werden, solange es keinen Offenbarungstext gibt, der dem entsprechenden Brauch widerspricht.“

Die Sitten und Gebräuche, die es in einem Volk gibt, und die nicht dem Islam widersprechen, haben einen großen Einfluss auf die rechtl. Bestimmungen des Islams. Die Rechtsgelehrten sagen: „Wenn man den Menschen ihre Sitten und Gebräuche nehmen will, so ist dies mit großen Schwierigkeiten verbunden, weil diese Sitten und Gebräuche stark in den Köpfen der Menschen verankert sind.“
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Author: CoboCards-User
Main topic: Usul al Fiqh
Topic: Teil 2 & 3
School / Univ.: Dafk
Published: 21.08.2017

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