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Willenserklärung
- objektiver Tatbestand = Erklärung
Wie wirkt es auf andere? 133, 157
Ist von einem Rechtsbindungswillen auszugehen
- subjektiver Tatbestand = Wille
- Handlungswille: vom Gehirn gesteuert
- Erklärungsbewusstsein: Bewusstsein rechtlich tätig zu sein
- nicht notwendig ist Geschäftswille, dieses Geschäft so tätigen zu wollen, fehlt der Geschäftswille -> anfechten 119
a. Wenn Erklärender wirkt 119, 121
b. Wenn Vertreter wirkte, kann der Vertretene anfechten, weil sich der Vertreter irrte, 143 i.V.m. 119, 121 und 166 I
Wie wirkt es auf andere? 133, 157
Ist von einem Rechtsbindungswillen auszugehen
- subjektiver Tatbestand = Wille
- Handlungswille: vom Gehirn gesteuert
- Erklärungsbewusstsein: Bewusstsein rechtlich tätig zu sein
- nicht notwendig ist Geschäftswille, dieses Geschäft so tätigen zu wollen, fehlt der Geschäftswille -> anfechten 119
a. Wenn Erklärender wirkt 119, 121
b. Wenn Vertreter wirkte, kann der Vertretene anfechten, weil sich der Vertreter irrte, 143 i.V.m. 119, 121 und 166 I