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Beihilfe (europarechtlich)
- jede begünstigende Massnahme soweit es an einer angemessenen Gegenleistung fehlt (private investor test)
- Geber: Staat oder aus staatlichen Mitteln
- Empfänger: Unternehmen oder Industriezweige
- Eignung zur Verfälschung des (europaweiten) Wettbewerb
- Beeinträchtigung des europaweiten Handels
RF Beihilfe unzulässig
Ausnahmen
- geringfügige Beihilfen (Kommissionspraxis)
+ de-minimis 200.000 € über 3 Jahre
- Ausnahmen aus AEUV
RF = Unvereinbarkeit und Rückforderung nach VwVfG
- Geber: Staat oder aus staatlichen Mitteln
- Empfänger: Unternehmen oder Industriezweige
- Eignung zur Verfälschung des (europaweiten) Wettbewerb
- Beeinträchtigung des europaweiten Handels
RF Beihilfe unzulässig
Ausnahmen
- geringfügige Beihilfen (Kommissionspraxis)
+ de-minimis 200.000 € über 3 Jahre
- Ausnahmen aus AEUV
RF = Unvereinbarkeit und Rückforderung nach VwVfG
Tags: Europarecht
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