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Grenzbetrachtung versus Durchschnittsbetrachtung
• Risiko durch neue Investitionen betrifft neue Fremdkapitalgeber ebenso wie alte Fremdkapitalgeber.
• neue Fremdkapitalgeber brauchen hier nur das durchschnittliche Risiko betrachten; Verluste werden im Insolvenzfall auf sämtliche Fremdkapitalgeber verteilt.
• alte Fremdkapitalgeber können sich nicht ohne Weiteres gegen nachträgliche riskante Investitionen (und weitere Fremdkapitalaufnahme) schützen (Verhaltensunsicherheit!).
Ausweg: Vertragsklauseln.
• Fremdkapitalgeber antizipieren u.U. derartige zukünftige Belastungen,
• stellen nur begrenzt Kapital zur Verfügung, • verlangen Sicherheiten.
• neue Fremdkapitalgeber brauchen hier nur das durchschnittliche Risiko betrachten; Verluste werden im Insolvenzfall auf sämtliche Fremdkapitalgeber verteilt.
• alte Fremdkapitalgeber können sich nicht ohne Weiteres gegen nachträgliche riskante Investitionen (und weitere Fremdkapitalaufnahme) schützen (Verhaltensunsicherheit!).
Ausweg: Vertragsklauseln.
• Fremdkapitalgeber antizipieren u.U. derartige zukünftige Belastungen,
• stellen nur begrenzt Kapital zur Verfügung, • verlangen Sicherheiten.