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Welches sind die in Art. 84 GG vorgesehenen Aufsichtsmaßnahmen?
Die sog. „Mängelrüge“, und der Antrag an den Bundesrat, förmlich festzustellen, dass das Land das Recht verletzt hat (Art. 84 Abs. 4 Satz 1 GG). Letztlich kommt die Anwendung des Bundeszwanges (Art. 37 GG) in Betracht, hiervon musste aber in der Geschichte der BRD bisher noch kein Gebrauch gemacht werden.
Flashcard info:
Author: StanleyKubrick
Main topic: Jura
Topic: alle Lerngebiete
Published: 15.05.2010