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Baurecht: Bauplanungsrecht
Wie ist eine Zurückstellung als Zulassungsbeschränkung eines Bauvorhabens zu prüfen?
Eine Verunstaltung des Landschaftbildes soll nicht privilegiert werden. Wann liegt eine solche vor?
Wo ist der städtebauliche Vertrag, wo der Erschließungsvertrag geregelt? Was versteht man darunter?
Was versteht man unter einer "splittersiedlung"?
Wie ist eine Zurückstellung als Zulassungsbeschränkung eines Bauvorhabens zu prüfen?
Eine Verunstaltung des Landschaftbildes soll nicht privilegiert werden. Wann liegt eine solche vor?
Wo ist der städtebauliche Vertrag, wo der Erschließungsvertrag geregelt? Was versteht man darunter?
Was versteht man unter einer "splittersiedlung"?
Zurückstellung, § 15 I 1 BauGB
1) Vorraussetzungen für Veränderungssperre liegen vor und Sperre ist nicht beschlossen
2) Zurückstellung zur B-Plansicherung erforderlich
3) Bei genehmigungsfreien Vorhaben: Vorläufige Untersagung, § 15 I 2 BauGB
Landschaft verunstaltet, wenn für den durchschnittlich gebildeten, offen ästätischen betrachter ohne weiteres Erkennbare Störung des Gesamtbildes vorliegt.
Städtebaulicher Vertrag (insb § 11 BauGB) = ör Vertrag, gem. § 54 ff VwVfG. Insb Bauplanungsverträge; Folgekostenverträge; Erschließungsvertrag, § 124 BauGB – ör Vertrag,§ 54 ff VwVfG - Erschließungslast wird auf privaten übertragen.
35 BauGB (vgl III 7): Zusammenhangslose oder unorgansiche Streubebauung.
1) Vorraussetzungen für Veränderungssperre liegen vor und Sperre ist nicht beschlossen
2) Zurückstellung zur B-Plansicherung erforderlich
3) Bei genehmigungsfreien Vorhaben: Vorläufige Untersagung, § 15 I 2 BauGB
Landschaft verunstaltet, wenn für den durchschnittlich gebildeten, offen ästätischen betrachter ohne weiteres Erkennbare Störung des Gesamtbildes vorliegt.
Städtebaulicher Vertrag (insb § 11 BauGB) = ör Vertrag, gem. § 54 ff VwVfG. Insb Bauplanungsverträge; Folgekostenverträge; Erschließungsvertrag, § 124 BauGB – ör Vertrag,§ 54 ff VwVfG - Erschließungslast wird auf privaten übertragen.
35 BauGB (vgl III 7): Zusammenhangslose oder unorgansiche Streubebauung.
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Bauplanungsrecht
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