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Welche Auffassungen werden zur Rechtsnatur des Art. 9 Abs. 2 GG vertreten?
Überwiegend wird Art. 9 Abs. 2 GG als Schrankenbestimmung, nach anderer Meinung als Begrenzung des Schutzguts angesehen. Erstere Auffassung ist plausibler, weil das Verbot einer Vereinigung stets eines Verfahrens bedarf, entgegen dem Wortlaut der Vorschrift also nicht von vornherein klar ist, ob eine Vereinigung verboten ist.
Flashcard info:
Author: StanleyKubrick
Main topic: Jura
Topic: alle Lerngebiete
Published: 15.05.2010