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Kommanditgesellschaft
- bei einem oder bei einigen von den Gesellschaftern ist die Haftung gegenüber den Gesellschaftgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenslage beschränkt (Kommandatist), während bei dem anderen Teil der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftende Gesellschafter = Komplementär)