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Sichernde Verträge
Dingliche Sicherung durch
- Grundstücke (Hypothek, Grundschuld)
- Pfandrecht 1204
1. Bürgschaft 765
= pers. Sicherheit, nicht durch Gegenstand
- Schriftform, Ausnahme bei Kfm.: auch mündlich möglich 350
- Einrede der Vorausklage = erst Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners versucht, bevor Bürge in Anspruch nehmen
2. Vergleich 779
= Beendigung eines Streits oder eine Ungewissheit über ein Rechtsverhätnis -> Sichberheitsvertrag, Beendigung durch gegenseitiges Nachgeben
3. Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis 780/781
a. selbstständiges, abstraktes Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis => es entsteht neue Verpflichtung / Schuld (konstitutive Wirkung)
- Versprechen und Anerkenntnis muss schriftlich erfolgen 126
- ohne Rechtsgrund (Geldschuld)
b. deklaratorisch (=klarstellend), erneute Feststellung alter Verbindlichkeit, mit deklaratorischer Wirkung ≠ 780,781
- auch mündlich, Beweis wichtig => mit Rechtsgrund (Geldschuld aus Kauf)
- Grundstücke (Hypothek, Grundschuld)
- Pfandrecht 1204
1. Bürgschaft 765
= pers. Sicherheit, nicht durch Gegenstand
- Schriftform, Ausnahme bei Kfm.: auch mündlich möglich 350
- Einrede der Vorausklage = erst Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners versucht, bevor Bürge in Anspruch nehmen
2. Vergleich 779
= Beendigung eines Streits oder eine Ungewissheit über ein Rechtsverhätnis -> Sichberheitsvertrag, Beendigung durch gegenseitiges Nachgeben
3. Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis 780/781
a. selbstständiges, abstraktes Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis => es entsteht neue Verpflichtung / Schuld (konstitutive Wirkung)
- Versprechen und Anerkenntnis muss schriftlich erfolgen 126
- ohne Rechtsgrund (Geldschuld)
b. deklaratorisch (=klarstellend), erneute Feststellung alter Verbindlichkeit, mit deklaratorischer Wirkung ≠ 780,781
- auch mündlich, Beweis wichtig => mit Rechtsgrund (Geldschuld aus Kauf)