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Was ist die Bundesregierung und welche Aufgaben hat sie?
- Eines der obersten Bundesorgane
- Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministerien (§62 GG).
- Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt (§63 GG)
- Der Bundeskanzler schlägt die Bundesminister vor, die ebenfalls vom Bundespräsidenten ernannt werden (§64 GG)
- Die Anzahl der Bundesministerien lieg im Ermessen des Bundeskanzlers
- Aufgaben:
- Richtlinienkompetent des Bundeskanzlers
- Ressortprinzip
- Kollegialprinzip
- Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministerien (§62 GG).
- Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt (§63 GG)
- Der Bundeskanzler schlägt die Bundesminister vor, die ebenfalls vom Bundespräsidenten ernannt werden (§64 GG)
- Die Anzahl der Bundesministerien lieg im Ermessen des Bundeskanzlers
- Aufgaben:
- Richtlinienkompetent des Bundeskanzlers
- Ressortprinzip
- Kollegialprinzip
Tags: Bundeskanzler, Bundesministerien, Oberstes Bundesorgan, Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers
Source: AG Staatsrecht I (Dr. Nicole Pöttgen / Stefan Heck) - Einführung Staatsorganisationsrecht
Source: AG Staatsrecht I (Dr. Nicole Pöttgen / Stefan Heck) - Einführung Staatsorganisationsrecht