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Voraussetzungen: Ersatz notwendiger Verwendungen (§ 994 I BGB)
Gutgläubiger Besitzer kann für notwendige Verwendungen vom Eigentümer Ersatz verlangen, wenn:
1. Vindikationslage § 985 BGB
2. Durchführung notwendiger Verwendungen
3. Vornahme der Verwendung im Zeitpunkt vor Rechtshängigkeit der Herausgabeklage gem. § 985 BGB und vor Eintritt der Bösgläubigkeit.
1. Vindikationslage § 985 BGB
2. Durchführung notwendiger Verwendungen
3. Vornahme der Verwendung im Zeitpunkt vor Rechtshängigkeit der Herausgabeklage gem. § 985 BGB und vor Eintritt der Bösgläubigkeit.
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010