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Wann ist ein Zug vorbereitet?
Ein Zug ist vorbereitet, wenn (SaFTKoBBF)
a) die Fahrzeuge ordnungsgemäß gekuppelt sind,
b) die wagentechnische Behandlung(TWB) ausgeführt ist,
c) - soweit erforderlich - die Bremsprobe ausgeführt ist,
d) - soweit ein Bremszettel zu führen ist - dieser erstellt ist und sich beim Triebfahr-
zeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befindet. Befindet sich der
Triebfahrzeugführer während der Fahrt auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zu-
ges, aber nicht im Führerraum, muss der Bremszettel im Führerraum des Trieb-
fahrzeugs liegen,
e) - soweit im Bremszettel angegeben ist, dass sich im Zug Wagen mit gefährlichen
Gütern befinden - sich Frachtbrief oder Begleitschein der Sendungen mit gefährli-
chen Gütern auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befinden. Befindet sich
der Triebfahrzeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges, aber nicht
im Führerraum, müssen die Frachtbriefe oder Begleitscheine im Führerraum des
Triebfahrzeugs liegen,
f) 1. - soweit eine Wagenliste geführt wird - und in dieser „Schwer“, „Lü“, „Ausend“
oder „Aufz“ angegeben ist oder
2. - soweit keine Wagenliste geführt wird - und im Zug außergewöhnliche Sen-
dungen oder außergewöhnliche Fahrzeuge eingestellt sind,
sich die Beförderungsanordnungen für die im Zug eingestellten außergewöhnli-
chen Sendungen oder außergewöhnlichen Fahrzeuge beim Zug befinden und die
Nummern der Beförderungsanordnungen - ausgenommen bei Zügen nach Modul
408.0435 Abschnitt 1 Absatz 7 c, 7 d oder 7 e - dem Fahrdienstleiter mitgeteilt
worden sind,
g) - soweit der Zug aus Kleinwagen gebildet ist oder im Zug Kleinwagen eingestellt
sind - in der Führerraumanzeige der Fahrplanangaben oder in der gedruckten
Form des Fahrplans die Bezeichnung „Sperrfahrt Kl“ angegeben ist,
h) die Zugsignale angebracht sind; als Triebfahrzeugführer müssen Sie dafür sor-
gen, dass die Zugsignale an Ihrem Triebfahrzeug oder am Fahrzeug an der Spit-
ze des Zuges angebracht sind,
i) die Festlegemittel entfernt und die Hand- oder Feststellbremsen gelöst sind.
a) die Fahrzeuge ordnungsgemäß gekuppelt sind,
b) die wagentechnische Behandlung(TWB) ausgeführt ist,
c) - soweit erforderlich - die Bremsprobe ausgeführt ist,
d) - soweit ein Bremszettel zu führen ist - dieser erstellt ist und sich beim Triebfahr-
zeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befindet. Befindet sich der
Triebfahrzeugführer während der Fahrt auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zu-
ges, aber nicht im Führerraum, muss der Bremszettel im Führerraum des Trieb-
fahrzeugs liegen,
e) - soweit im Bremszettel angegeben ist, dass sich im Zug Wagen mit gefährlichen
Gütern befinden - sich Frachtbrief oder Begleitschein der Sendungen mit gefährli-
chen Gütern auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befinden. Befindet sich
der Triebfahrzeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges, aber nicht
im Führerraum, müssen die Frachtbriefe oder Begleitscheine im Führerraum des
Triebfahrzeugs liegen,
f) 1. - soweit eine Wagenliste geführt wird - und in dieser „Schwer“, „Lü“, „Ausend“
oder „Aufz“ angegeben ist oder
2. - soweit keine Wagenliste geführt wird - und im Zug außergewöhnliche Sen-
dungen oder außergewöhnliche Fahrzeuge eingestellt sind,
sich die Beförderungsanordnungen für die im Zug eingestellten außergewöhnli-
chen Sendungen oder außergewöhnlichen Fahrzeuge beim Zug befinden und die
Nummern der Beförderungsanordnungen - ausgenommen bei Zügen nach Modul
408.0435 Abschnitt 1 Absatz 7 c, 7 d oder 7 e - dem Fahrdienstleiter mitgeteilt
worden sind,
g) - soweit der Zug aus Kleinwagen gebildet ist oder im Zug Kleinwagen eingestellt
sind - in der Führerraumanzeige der Fahrplanangaben oder in der gedruckten
Form des Fahrplans die Bezeichnung „Sperrfahrt Kl“ angegeben ist,
h) die Zugsignale angebracht sind; als Triebfahrzeugführer müssen Sie dafür sor-
gen, dass die Zugsignale an Ihrem Triebfahrzeug oder am Fahrzeug an der Spit-
ze des Zuges angebracht sind,
i) die Festlegemittel entfernt und die Hand- oder Feststellbremsen gelöst sind.