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stpfl. Erwerb - gesetzl. Grundlage
§ 10 ErbStG
die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist
§ 10 Abs. 1 S. 6 ErbStG
stpfl. Erwerb wird auf volle 100 Euro abgerundet
die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist
§ 10 Abs. 1 S. 6 ErbStG
stpfl. Erwerb wird auf volle 100 Euro abgerundet