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Was ist unter einer Tat im prozessualen Sinne zu verstehen?
Ausgangspunkt des Strafverfahrens ist d. Tat im prozessualen Sinne (vgl. §§ 155, 264 StPO)
Unter einer Tat im prozessualen Sinne ist dabei ein geschichtlicher, d.h. zeitlich und sachverhaltlich begrenzter, Vorgang zu verstehen, innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Tatbestand des Strafgesetzes verwirklicht haben soll (Der prozessuale Tatbegriff ist weiter, als der materiellrechtliche Tatbegriff i.S.v. §§ 52,53 StGB)
Bsp.: Täter verwirklicht mit einer Handlung mehrere Tatbestände, es liegt eine Tat im prozessualen Sinne vor
Unter einer Tat im prozessualen Sinne ist dabei ein geschichtlicher, d.h. zeitlich und sachverhaltlich begrenzter, Vorgang zu verstehen, innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Tatbestand des Strafgesetzes verwirklicht haben soll (Der prozessuale Tatbegriff ist weiter, als der materiellrechtliche Tatbegriff i.S.v. §§ 52,53 StGB)
Bsp.: Täter verwirklicht mit einer Handlung mehrere Tatbestände, es liegt eine Tat im prozessualen Sinne vor