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Muss ein rechtswidriger belastender VA zwingend durch die Behörde nach Art. 48 BayVwVfG zurückgenommen werden?
Nein, da Art. 48 BayVwVfG der Behörde ein Ermessen einräumt. Die Behörde entscheidet über die Rücknahme nach pflichtgemäßem Ermessen.
Tags: Verwaltungsakt
Source: Kitzeder Skript
Source: Kitzeder Skript