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Fernmeldegeheimnis iSd Art 10
- unkörperliche Kommunikation mittels Fernmeldeanlagen
+ nicht WWW/individuelle Kommunikation
- Inhalt ist geschützt (Vertraulichtkeit gegen Kenntniserlagung Dritter)
- Umstände d Fernmeldevorgangs sind geschützt
+ wer/wie/mit wem/wie oft = Annex d Vorgangs; die personenbezogen sind; höhere Umstände
- gespeicherte Mails auf einem Server (+); Mails sind nicht im Herrschaftsbereich d Empfängers; Provider könnte Mails an Pol weiterleiten; besondere Schutzbedürftigkeit aus Art 10
+ =/ heruntergeladene Mails/Verbindungsdaten im Herrschaftsbereich d Bürgers/ Mails bei Bürger (Selbstverwaltung d weiteren Übermittlung) (-> aber mgl Recht auf informSelbstbestimmung oder Art 13)
- IMSI Catcher (-)
+ kein Kommunikationsvorgang; nur zwischen Maschinen nicht vom Menschen initiiert
+ aA Standby Handy signalisiert Kommunikationsfahigkeit/-bereitschaft
- Art 10 schüzuz nicht vor Abhörgeräten die nicht den Kommunikationsvorgang betreffen (Wanze in der Wohnung; dann aber Art 13)
+ nicht WWW/individuelle Kommunikation
- Inhalt ist geschützt (Vertraulichtkeit gegen Kenntniserlagung Dritter)
- Umstände d Fernmeldevorgangs sind geschützt
+ wer/wie/mit wem/wie oft = Annex d Vorgangs; die personenbezogen sind; höhere Umstände
- gespeicherte Mails auf einem Server (+); Mails sind nicht im Herrschaftsbereich d Empfängers; Provider könnte Mails an Pol weiterleiten; besondere Schutzbedürftigkeit aus Art 10
+ =/ heruntergeladene Mails/Verbindungsdaten im Herrschaftsbereich d Bürgers/ Mails bei Bürger (Selbstverwaltung d weiteren Übermittlung) (-> aber mgl Recht auf informSelbstbestimmung oder Art 13)
- IMSI Catcher (-)
+ kein Kommunikationsvorgang; nur zwischen Maschinen nicht vom Menschen initiiert
+ aA Standby Handy signalisiert Kommunikationsfahigkeit/-bereitschaft
- Art 10 schüzuz nicht vor Abhörgeräten die nicht den Kommunikationsvorgang betreffen (Wanze in der Wohnung; dann aber Art 13)
Tags: Verfassungsrecht
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