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All main topics / Usul al Fiqh / Teil 2 & 3 / Usul al Fiqh 2&3
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6.) Wie verhält es sich bei Meinungsunterschiede in Detailangelegenheiten (arab. Furu')?
Hier gibt es zwei Ansichten unter den Gelehrten:

1. Die meisten Gelehrten sind der Ansicht: Bei Meinungsunterschieden kann nur einer Recht haben: Vertreter nicht gleicher Ansichten diesbezgl. versündigen sich aber nicht, sondern liegen eben nur nicht richtig. Und Allah weiß, welche Ansicht richtig ist.

Die Belege für diese Ansicht sind aus Koran, Sunna, idschma und allgemeinen Verständnis. Hier soll nur ein bekannter Hadith ausgeführt werden, der als einer der Belege aus der Sunna angeführt wird:

Ibn Umar ® Amr ibn Al Asr r, Abu Huraira r. und Andere berichten, dass der Prophet sas gesagt hat:

„Wenn der Herrscher Idschtihad macht und dabei zu einem richtigen Ergebnis kommt, bekommt er zweifachen Lohn (von Allah) und wenn er zu einem falschen Ergebnis kommt, bekommt er einen einfachen Lohn(von Allah). „Buchari, MuslimAbu Dawud, Tirmidhi, Ahmad.

2. Die zweite Ansicht , zu deren Vertretern Abu Hamed al Ghazali gehört: In solchen Detailangelegenheiten <b>können bei zwei sich widersprechenden Ansichten u.U. beide richtig sein.
</b>
Ibn Qudama al-Maqdisi zitiert in Raudatun-nadhir die Argumentation Al Ghazalis. Ghazali sagt, dass die nicht hundertprozentig eindeutigen Belege aus den Offenbarungstexten für den einen Gelehrten auf die eine Bestimmung deuten und für einen anderen Gelehrten auf eine andere Bestimmung und dass dies oft mit der charakterlichen Persönlichkeit des Gelehrten zu tun hat.
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Author: CoboCards-User
Main topic: Usul al Fiqh
Topic: Teil 2 & 3
School / Univ.: Dafk
Published: 21.08.2017

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