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All main topics / Wirtschaftsrecht / Einführung in das Wirtschaftsrecht / Wirtschaftsrecht
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Definieren Sie den Begriff Grundschuld!
- ist laut Paragraph 1191 ff. nicht akzessorisch, d.h. Es wird keine bestimmte zu sichernde Forderung vorausgesetzt
=> Daher eignet sie sich besser für laufende Geschäftsbeziehungen

- ist flexibler, man braucht bei neuem Kredit keine neue Eintragung im Grundbuch machen und keine neue Hypothek aufnehmen

- Man hat immer nur eine Grundschuld => Für weitere Verbindlichkeiten muss nur der Sicherungsvertrag geändert werden, aber es ist keine erneute Eintragung in das Grundbuch erforderlich
Tags: Kreditsicherung
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Author: Corinna
Main topic: Wirtschaftsrecht
Topic: Einführung in das Wirtschaftsrecht
Published: 13.04.2010

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