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Prüfung: § 826 BGB
BEACHTE: Anwendung neben § 823 BGB!!
1. Zufügung eines Schadens
-> auch jeder Vermögensschaden
2. Sittenwidrigkeit
= verstößt gegen das Anstandsgefühl jedes billigt und gerecht denkenden.
Abgrenzungen auf Grund der Wertungen & Prinzipien der Rechtsordnung. Insb...
- Schutzwürdigkeit des verletzten RG & Interessen
- Verhaltensweise des Schädigers
- Motiv des Schädigers
- Leichtfertiges Verhalten, wenn Gewissenlosigkeit + Schutzzweckzusammenhang
BEACHTE: lauterer Wettbewerb ok!
3. Vorsatz
h.M.: dol. ev. ausreichend
RF: Totalreparation, meist nicht § 254 BGB
1. Zufügung eines Schadens
-> auch jeder Vermögensschaden
2. Sittenwidrigkeit
= verstößt gegen das Anstandsgefühl jedes billigt und gerecht denkenden.
Abgrenzungen auf Grund der Wertungen & Prinzipien der Rechtsordnung. Insb...
- Schutzwürdigkeit des verletzten RG & Interessen
- Verhaltensweise des Schädigers
- Motiv des Schädigers
- Leichtfertiges Verhalten, wenn Gewissenlosigkeit + Schutzzweckzusammenhang
BEACHTE: lauterer Wettbewerb ok!
3. Vorsatz
h.M.: dol. ev. ausreichend
RF: Totalreparation, meist nicht § 254 BGB
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Privatrecht
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010