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2 Irrtümer bei der mittelbaren Täterschaft
- der Hintermann glaubt, er sei mittelbarer Täter, wohingegen der Vordermann volldeliktisch handelt:
- h.M.: eine vollendete Anstiftung liegt vor, da der Anstiftervorsatz als "Minus" im schwereren Vorsatz des mittelbaren Täters enthalten sei (Ausnahme: §§ 160, 271 StGB)
- teilw. Lit.: versuchte mittelbare Täterschaft, da Täter keine fremde Tat fördern, sondern eine eigene Tat begehen möchte
Tags: Irrtümer, Mittelbare Täterschaft
Source: juriq
Source: juriq
Flashcard info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht AT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010