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Leben gefährdende Behandlung $ 224 StGB
Die Verletzungshandlung muss den konkreten Umständen nach objektiv generell geeignet sein, das Leben des Opfers in Lebensgefahr zu bringen.
--> Die tatsächlich erlittene Verletzung muss nicht tatsächlich lebensgefährlich sein.
--> Die tatsächlich erlittene Verletzung muss nicht tatsächlich lebensgefährlich sein.