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Untreue, § 266 StGB (Treuebruchsalternative)
- Vermögensbetreuungspflicht- ein Treueverhältnis, dessen wesentliche und typische Aufgabe in der Betreuung des fremden Vermögens liegt und welches durch eine Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit des Pflichteninhabers geprägt ist (=> Haupt- und nicht Nebenpflicht)
- umstritten ist, ob bei Gesetzes- oder sittenwidrigen Geschäften eine Treuepflicht verletzt werden kann (sog. "Ganovenuntreue")
- echtes Unterlassungsdelikt => keine Anwendung des § 13 StGB. BGH wendet § 13 II StGB analog an.
Tags: Untreue
Source: juriq
Source: juriq
Flashcard info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010