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Irrtümer bezüglich der Garantenstellung
- ein Irrtum über die Garantenstellung ist ein Tatbestanddsirrtum gem. § 16 I StGB (Täter kennt die tatsächlichen Umstände nicht, die seine Garantenstellung ausmachen)
- ein Irrtum über die Garantenstellung ist ein Verbotsirrtum gem. § 17 StGB (Täter kennt alle tatsächlichen Umstände der Garantenstellung, glaubt aber aufgrund rechtlicher Fehleinschätzung, nicht zum Handeln verpflichtet zu sein)
Tags: Irrtümer bezüglich der Garantenstellung
Source: juriq
Source: juriq
Flashcard info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht AT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010