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Submissionsbetrug (Vermögensschaden, § 263 StGB)
Grundsätzlich wird der Wert der Gegenleistung nach dem Marktwert bestimmt. Dies ist jedoch bei Ausschreibungen problematisch, da nunmehr fiktiv ermittelt werden müsste, welche Angebote die Bieter ohne Absprache abgegeben hätten. Der BGH sieht allein die Absprache (und gezahlte Schmiergelder!) als mögliches Indiz für einen Schaden an und erleichtert so dem Tatrichter die Feststellung des tatsächlich erzielbaren Wettbewerbspreises.
Tags: Submissionsbetrug
Source: juriq
Source: juriq
Flashcard info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010