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geteilter Rechtsweg bei Vollzugshilfe
- Vollzug in § 44 ff. HSOG, subsidiär auch HVwVfg zur Amtshilfe
- angewandt wenn Ordnungsbehörden keine Befugnisse zur Durchsetzung haben
- Bei Klage:
- Ob (Rechtmäßigkeit der eigentlichen Massnahme) = Ordnungsbehörden als Gegner
- Wie (Rechtmäßigkeit der Vollzugsmassnahme) =
PolBeh als Gegner
(vgl. § 7 HVwVfG)
- angewandt wenn Ordnungsbehörden keine Befugnisse zur Durchsetzung haben
- Bei Klage:
- Ob (Rechtmäßigkeit der eigentlichen Massnahme) = Ordnungsbehörden als Gegner
- Wie (Rechtmäßigkeit der Vollzugsmassnahme) =
PolBeh als Gegner
(vgl. § 7 HVwVfG)
Tags: Polizeirecht, Verwaltungsprozessrecht
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