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Umfang des Unrechtsbewusstseins gem. § 17 StGB
Täter muss sich darüber bewusst sein, dass er mit der von ihm begangenen Rechtsgutsverletzung gegen irgendeine (im Einzelnen nicht unbedingt klar vorgestellte) gesetzliche Bestimmung verstößt und damit Unrecht begeht.
(h.M.)
(h.M.)
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht AT
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010