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All main topics / Jura / Staatsrecht / ÖFFENTLICHES RECHT
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Meinungsfreiheit Art.5 I 1.Fall

Schützt die Freiheit Meinungen zu äußern.
Meinungen sind Werturteile jeder Art* und außerdem Tatsachenmitteilungen und Tatsachenbehauptungen.
Nicht geschützt sind reine Wissenerklärungen.
-> Stellungnahmen; Dafürhaltungen; unerheblich sind Wert, Richtigkeit od. Vernünftigkeit der Äußerung ; aber (-) bewußt unwahre Tatsachenbehauptungen, kommerzielle Werbung In jeglicher Form: Wort, Bild, Schrift

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Flashcard info:
Author: Malte
Main topic: Jura
Topic: Staatsrecht
Published: 01.03.2010

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