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Willkürfomel/neue Formel
Willkürformel:
Nach der Rspr. des BVerfG sind ungleichbehandlungen verfassungsrechtlich gerechtfertigt wenn der Staat nicht Willkürlich handelt.
Willkürlich ist eine Differenzierung dann, wenn sich für sie keine vernünftigen Erwägungen finden lassen, die sich aus der Natur der Sache ergeben oder sonst wie einleuchtend sind.
==>nur ein sachlicher Grund muss vorliegen zur rechtfertigung
Neue Formel:
Art. 3 I GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede vol solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnte.
===> Verhältsnismäßigkeitsprüfung
Nach der Rspr. des BVerfG sind ungleichbehandlungen verfassungsrechtlich gerechtfertigt wenn der Staat nicht Willkürlich handelt.
Willkürlich ist eine Differenzierung dann, wenn sich für sie keine vernünftigen Erwägungen finden lassen, die sich aus der Natur der Sache ergeben oder sonst wie einleuchtend sind.
==>nur ein sachlicher Grund muss vorliegen zur rechtfertigung
Neue Formel:
Art. 3 I GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede vol solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnte.
===> Verhältsnismäßigkeitsprüfung