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Rechtsgeschäft
Besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die allein
oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine
Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt ist. Man unterscheidet zwischen einseitigen und mehrseitigen Rechtsgeschäften. Wegen
des im Zivilrecht geltenden Trennungs- und Abstraktionsprinzips ist bei Rechtsgeschäften weiter zu unterscheiden zwischen Verpflichtungs- u. Verfügungsgeschäften.
oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine
Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt ist. Man unterscheidet zwischen einseitigen und mehrseitigen Rechtsgeschäften. Wegen
des im Zivilrecht geltenden Trennungs- und Abstraktionsprinzips ist bei Rechtsgeschäften weiter zu unterscheiden zwischen Verpflichtungs- u. Verfügungsgeschäften.
Flashcard info:
Author: gedankensalat
Main topic: Jura
Topic: BGB
School / Univ.: Potsdam
Published: 01.01.2010