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Voraussetzungen: Gutgläubiger Erwerb gem. §§ 929, 932
1. Einigung
2. Übergabe
ist der Erwerber bereits im Besitz der Sache, so ist gutgläubiger Erwerb nur möglich, wenn er diese vorher vom Veräußerer erlangt hat (§ § 932 I 2 BGB)
h.M. abgeleiteter Besitz (Besitzmittler) ausreichend
3. Einigsein
4. keine Berechtigung, aber ggf. gutgläubiger Erwerb
guter Glaube an das Eigentum des Veräußerers
- fehlt bei Kenntnis oder grober fahrlässiger Unkenntnis
- keine Nachforschungsobliegenheit
- wenn sich jedoch Verdachtsgründe bzgl. Berechtigung aufdrängen, muss diesen nachgegangen werden
Gebrauchtwagenkauf: Vorlage des Kfz-Briefes
Erwerb wertvoller Sache von Privat: Vorlage der Rechnung
5. kein Abhandenkommen der Sache i.S.v. § 935 BGB
2. Übergabe
ist der Erwerber bereits im Besitz der Sache, so ist gutgläubiger Erwerb nur möglich, wenn er diese vorher vom Veräußerer erlangt hat (§ § 932 I 2 BGB)
h.M. abgeleiteter Besitz (Besitzmittler) ausreichend
3. Einigsein
4. keine Berechtigung, aber ggf. gutgläubiger Erwerb
guter Glaube an das Eigentum des Veräußerers
- fehlt bei Kenntnis oder grober fahrlässiger Unkenntnis
- keine Nachforschungsobliegenheit
- wenn sich jedoch Verdachtsgründe bzgl. Berechtigung aufdrängen, muss diesen nachgegangen werden
Gebrauchtwagenkauf: Vorlage des Kfz-Briefes
Erwerb wertvoller Sache von Privat: Vorlage der Rechnung
5. kein Abhandenkommen der Sache i.S.v. § 935 BGB
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010