This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
103
Strafbarkeit der Sukzessiven Mittäterschaft gem. § 25 II StGB?
Def.: Beteiligter stößt erst später zu einer im Ausführungsstadium befindlichen Tat hinzu und fasst erst dann den Entschluss, mittäterschaftlich mitzuwirken.
h.M./ Rsp. (+), auch wenn erschwerende Umstände nach Eintritt verwirklicht. Bedingung:
- Eintritt zum Zeitpunkt, wenn Delikt nicht vollendet
- Leistung im (konkludentem) gegenseitigen Einvernehmen
- Kenntnis der erschwerenden Umstände durch den Eintretenden
- Beitrag von Gewicht
h.Lit. Verantwortlichkeit für das Verhalten Dritter ist nur auf Grundlage eines vorherigen Tatentschlusses möglich.
Systematik § 16: Vorsatz bei Begehung der Tat, nicht bei der Begehung des ersten Täters (Rsp.) -> kein dol. subsequenz vorliegend
Systematik Kausalität notwendig, als Grundlage jeder Strafe (Lit.)
Kontrollfrage: Wenn das Geschehen im Vorfeld in gleicher Weise vereinbart worden wäre, hätte dann eine Mittäterschaft vorgelegen?
BEACHTE: Nie bei bereits vollendeten Delikten!
h.M./ Rsp. (+), auch wenn erschwerende Umstände nach Eintritt verwirklicht. Bedingung:
- Eintritt zum Zeitpunkt, wenn Delikt nicht vollendet
- Leistung im (konkludentem) gegenseitigen Einvernehmen
- Kenntnis der erschwerenden Umstände durch den Eintretenden
- Beitrag von Gewicht
h.Lit. Verantwortlichkeit für das Verhalten Dritter ist nur auf Grundlage eines vorherigen Tatentschlusses möglich.
Systematik § 16: Vorsatz bei Begehung der Tat, nicht bei der Begehung des ersten Täters (Rsp.) -> kein dol. subsequenz vorliegend
Systematik Kausalität notwendig, als Grundlage jeder Strafe (Lit.)
Kontrollfrage: Wenn das Geschehen im Vorfeld in gleicher Weise vereinbart worden wäre, hätte dann eine Mittäterschaft vorgelegen?
BEACHTE: Nie bei bereits vollendeten Delikten!
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht AT
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010