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All main topics / Pädagogik / Dienstprüfungskurs / Pädagogik
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2. Erläutern sie Aufnahmebestimmungen und Aufnahmeverfahren an Pflichtschulen sowie an Bundesschulen. Was ist für Eltern wichtig zu wissen?
Pflichtschulen = VS, HS, Sonderschule, PTS und BS
Bundesschulen = AHS, BMHS, BASOP & BAKIP

Pflichtschulen: Recht & Pflicht zu Schulbesuch
Mehrere Schulen in 1 Sprengel -> Wahlmöglichkeit
(Übungsschulen an PH = Bundesschulen, kein Sprengel)

VS – Aufnahmsvoraussetzungen:
* schulpflichtig = Alter: 6 Jahre (Stichtag 31.8.)
(davor: vorzeitige Aufnahme 6 Jahre bis Stichtag 31.3. nä. Jahr))
* Recht & Pflicht
* Gemeinde lädt zu Sprachstandsfestellung im KiGa im Mai (Kalenderjahr vor dem Jahr des Schulbeginns), Förderung im KiGa, auch für Kinder, die KiGa nicht besuchen. Eltern sind verantwortlich, dass Kind dorthin geht (Vereinbarung 15a; aber keine Exekution)!
* Beobachtungssystem für Sprachkompetenz BESK = Kompetenz der Länder
* Schülereinschreibung in zuständiger Sprengelschule
* SchulleiterIn: Feststellung der Schulreife

HS – Aufnahmsvoraussetzungen:
* Positiver Abschluss der vierten VS
* Sprengel – BSR weist im Zweifelsfall zu (Schwerpunkt-Hauptschulen, Privatschulen und Übungsschulen – keine Sprengelregelung)
* Schule mit besonderen Schwerpunkten: Eignungsprüfung

PTS – Aufnahmsvoraussetzungen:
4. Kl. HS/AHS abgeschlossen (auch negativ)

Berufsschule – Aufnahmsvoraussetzungen:
* Abschluss der Pflichtschulzeit
* Lehrvertrag

Bundesschulen:

AHS - formale Aufnahmsvoraussetzungen:
* erfolgreicher Abschluss der vierten VS
* kein "befriedigend" in einem Hauptgegenstand (Deutsch, Lesen und Mathematik), sonst Beschluss der Schulkonferenz der VS notwendig, dass Schüler "aufgrund seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der AHS genügen wird", oder allenfalls eine Aufnahmsprüfung.
* Eignungsprüfung bei sportlichem oder musischem Schwerpunkt

Antrag auf Aufnahme in AHS kann gestellt werden:
Reihung des Schulleiters nach: bisherige Leistung, Wohnortnähe, Geschwister -> Vorläufige Schulplatzzuweisung (vorbehaltlich der Schulleistungen der 4. VS). Information, wenn noch Plätze an Schule frei sind, bzw. an welcher Schule noch Plätze frei sind, wenn jemand abgewiesen werden muss. ("Aufnahmsverfahrensverordnung", Website bm:ukk)

AHS Oberstufe:
* Weitergehen von Unterstufe
* HS: in leistungsdifferenzierten Gegenständen 1. Leistungsgruppe = o.k.
2. Leistungsgruppe: kein "befriedigend" oder schlechter, sonst Aufnahmeprüfung
3. Leistungsgruppe: Aufnahmsprüfung
Schulleiter: Reihung nach obigen Kriterien.

BORG:
Nach AHS Unterstufe: positive Beurteilung der Pflichtgegenstände (außer Latein und GZ)
Nach HS: D, M, E: 1. Leistungsgruppe o.k., 2. Leistungsgruppe mindestens "gut", in den übrigen Pflichtgegenständen mindestens "befriedigend" (sonst Aufnahmeprüfung)

BMS – Aufnahmsvoraussetzungen:
* Positiv abgeschlossene 8. Schulstufe
* 3- oder 4-jährig: Aufnahmeprüfung für 3. Leistungsgruppe der 4. HS in D, M, E
* Positiver Abschluss der PTS: keine Aufnahmsprüfung
* wenn künstlerischer Schwerpunkt: Eignungsprüfung

BHS – Aufnahmsvoraussetzungen:
* Positiv abgeschlossene 8. Schulstufe
* Aufnahmsprüfung in D, M, E nur wenn 2. Leistungsgruppe in 4. HS und "befriedigend" (außer Konferenzbeschluss gibt o.k.) oder Note "genügend"
* Aufnahmeprüfung: 3. Leistungsgruppe in 4. HS
* wenn künstlerischer Schwerpunkt: Eignungsprüfung

BAKIP und BASOP:
* positiv abgeschlossene 8. Schulstufe
* immer Eignungsprüfung
Tags: Krötzl, österreichisches Bildungswesen
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Flashcard info:
Author: dstockinger
Main topic: Pädagogik
Topic: Dienstprüfungskurs
School / Univ.: Schulpsychologie Österreich
City: Wien
Published: 10.09.2009

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