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Begriffsdefinitionen Steuerobjekt; Bemessungsgrundlage; Steuertarif; Durchschnitts- und Grenzsteuersatz
Steuerobjekt (Steuergegenstand):
Tatbestand, an den die Steuerpflicht anknüpft („was wird besteuert“).
Bemessungsgrundlage: B
Mengen‐ oder Wertgröße, die den Umfang des Steuerobjekts quantifiziert („wieviel ist zu versteuern“).
Steuertarif: S = T(B)
Funktion (oder andere Darstellung), die jeder Ausprägung der Bemessungsgrundlage die zugehörige Steuerschuld zuordnet.
Durchschnittssteuersatz: T(B) / B Der Durchschnittssteuersatz ist derjenige Steuersatz, mit dem die Bemessungsgrundlage im Durchschnitt belastet wird.
Grenzsteuersatz: T ́(B) Der Grenzsteuersatz ist derjenige Steuersatz, mit dem die jeweils letzte marginale Einheit der Bemessungsgrundlage belastet wird.
Tatbestand, an den die Steuerpflicht anknüpft („was wird besteuert“).
Bemessungsgrundlage: B
Mengen‐ oder Wertgröße, die den Umfang des Steuerobjekts quantifiziert („wieviel ist zu versteuern“).
Steuertarif: S = T(B)
Funktion (oder andere Darstellung), die jeder Ausprägung der Bemessungsgrundlage die zugehörige Steuerschuld zuordnet.
Durchschnittssteuersatz: T(B) / B Der Durchschnittssteuersatz ist derjenige Steuersatz, mit dem die Bemessungsgrundlage im Durchschnitt belastet wird.
Grenzsteuersatz: T ́(B) Der Grenzsteuersatz ist derjenige Steuersatz, mit dem die jeweils letzte marginale Einheit der Bemessungsgrundlage belastet wird.