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nicht öffentliche Versammlung
=/ Versamlung in geschlossenen Räumen
VersG ist nicht abschließend; HSOG wird herangezogen
- Zitiergebot ist nicht verletzt; Art. 8 I nicht zitierpflichtig
VersG gilt für die Dauer der Versammlung
Beendigung/Auflösung wird nach der HSOG bestimmt
Vor Beginn = § 5 Verbot; § 15 I Auflagen aus VersG
- nicht abschliessend = HSOG
- problematisch mit Art 8 II und Zitiergebot
VersG ist nicht abschließend; HSOG wird herangezogen
- Zitiergebot ist nicht verletzt; Art. 8 I nicht zitierpflichtig
VersG gilt für die Dauer der Versammlung
Beendigung/Auflösung wird nach der HSOG bestimmt
Vor Beginn = § 5 Verbot; § 15 I Auflagen aus VersG
- nicht abschliessend = HSOG
- problematisch mit Art 8 II und Zitiergebot
Tags: Polizeirecht, Versammlungsrecht
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